„Qualität gibt es nicht zum Nulltarif“ – Wohlfahrtsverbände fordern gesetzlicheKlarstellung bei Kita-Finanzierung

Kiel, 23.07.2025 – Wenn Kindertagesbetreuung verlässlich, vielfältig und inklusiv bleiben
soll, braucht sie eine Finanzierung, die der Realität standhält. Deshalb fordert die
Landes-Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände Schleswig-Holstein (LAG
FW) mit Blick auf die bevorstehende Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes
(KiTaG) eine klare gesetzliche Verankerung: Maßgeblich für die Finanzierung von
Kindertageseinrichtungen müssen die tatsächlichen Betriebskosten vor Ort sein – nicht
pauschale Durchschnittswerte. Vor der Sommerpause befasst sich heute der Landtag
erneut mit dem Kindertagesförderungsgesetz.
„Die Refinanzierung der realen Betriebskosten ist kein Wunsch, sondern ein gesetzlich
verbriefter Grundsatz“, betont Anette Langner, Vorsitzende der LAG FW-SH. „Nur wenn
sich die Förderung an den individuellen Gegebenheiten der Einrichtungen orientiert,
kann die gesetzlich definierte Standardqualität gesichert und die Trägervielfalt erhalten
werden.“
Die Wohlfahrtsverbände verweisen auf die Vereinbarung zwischen Land und Kommunen
vom Juni 2025, mit der die Forderung zur Schließung der Finanzierungslücke im Sinne
der kommunalen Verbände umgesetzt wurde. Diese Einigung sei ein weiterer wichtiger
Schritt – nun müsse die gesetzliche Klarstellung folgen, damit die Verhandlungen vor Ort
fair und im Sinne aller Beteiligten geführt werden können.
Kritik an aktueller Gesetzesfassung:
Die ursprünglich vorgesehene Formulierung zur Orientierung an realen Kostenstrukturen
wurde aus dem Entwurf gestrichen. Die LAG-FW fordert ihre Wiedereinführung:
„Die Bemessung der Fördermittel hat sich an der Kostenstruktur der jeweiligen
Einrichtung unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
auszurichten. Es dürfen keine Eigenmittel des Einrichtungsträgers einkalkuliert werden.“
Diese Formulierung schützt Träger vor struktureller Unterfinanzierung und sichert die
Vielfalt der Kita-Landschaft – besonders in ländlichen Räumen und bei kleineren
Trägern.
Mit Blick auf die vom Bund bereitgestellten 4 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen
für den Kita-Bereich fordert die LAG-FW zudem, das Fachgremium des Landes vor
Mitteleinsatz konsequent einzubinden. Auch darüber hinaus sehen die Verbände
dringenden politischen Handlungsbedarf: Die krankheitsbedingten Ausfallzeiten von
Fachkräften müssen realistisch abgebildet und Inklusion stärker in den Mittelpunkt
gestellt werden – im Sinne der Kinder, Eltern und Mitarbeitenden.
Appell an den Landtag:
Die LAG-FW ruft die Abgeordneten auf, das KiTaG weiterzuentwickeln – mit klaren
Regeln, verlässlicher Finanzierung und echter Beteiligung des Fachgremiums. Denn
gute Qualität braucht gute Grundlagen.