Kiel, 2025-07-18 I Die Wohlfahrtsverbände in Schleswig-Holstein setzen sich für
eine uneingeschränkte Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ein. Es gehe
darum, jeder Person mit Beeinträchtigungen die ihr gesetzlich zustehenden Hilfen
zu ermöglichen, so die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände
Schleswig-Holstein (LAG). Diesem Anspruch könnten sie als Gesellschaft aber nur
gerecht werden, wenn ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stünden. Die
LAG wendet sich damit gegen die laufenden Einspardiskussionen auf Bundes-
und Landesebene und fordert stattdessen mehr Vertrauen der Politik gegenüber
den Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weniger Bürokratie.
„Viele Menschen mit Beeinträchtigungen sind immer noch von der gesellschaftlichen
Teilhabe ausgeschlossen“, erklären der kaufmännische Vorstand des Diakonischen
Werkes Schleswig-Holstein Kay-Gunnar Rohwer und Michael Saitner, Vorstand des
PARITÄTISCHEN Schleswig-Holstein. „Sie finden beispielsweise leider immer noch
keine barrierearmen Arbeitsplätze und Wohnungen. Hier leisten Werkstätten für
Menschen Behinderung, stationäre Wohneinrichtungen oder ambulante Angebote einen
wichtigen Beitrag, indem sie für jede berechtigte Person individuelle
Inklusionsmöglichkeiten bereitstellen. Das kostet Geld und angesichts von steigenden
Personal- und Betriebsaufwendungen werden die Gesamtkosten weiter steigen. Wer hier
spart, spart auf dem Rücken von Menschen mit Behinderungen.“
Unter dem Dach der Wohlfahrtsverbände engagieren sich viele Mitarbeitende in
Werkstätten, stationären Wohneinrichtungen und Berufsbildungswerken, aber auch als
Schulbegleitungen für die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen jeden Alters.
Sie setzen die individualisierten Bedarfspläne um, die zuvor die Betroffenen gemeinsam
mit den Kostenträgern, etwa den Kommunen, erarbeitet haben. Umsetzung und Kosten
sind im Bundesteilhabegesetz und in einem Rahmenvertrag zwischen Land und
Wohlfahrtsverbänden geregelt. Aus Sicht der LAG müssen daher auch die
entsprechenden Gelder zur Verfügung gestellt werden, das gilt ebenfalls für inflations-
und tarifbedingte Kostensteigerungen. Hinzu kommt, dass die Zahl der Menschen mit
Beeinträchtigungen, die leistungsberechtigt sind, kontinuierlich ansteigt.
Dennoch sieht auch die LAG Einsparpotentiale: Die übermäßige Regulierung und
staatliche Kontrolle in der Eingliederungshilfe verschlinge hohe Kosten und nehme den
Einrichtungen die Luft zum Atmen. Hier sollte wieder eine Kultur des gegenseitigen
Vertrauens etabliert werden, im Interesse der Menschen mit Beeinträchtigungen. Ein
Schritt dahin könnte sein, feste Budgets etwa für Werkstätten einzurichten. Das würde
sowohl Kostenträgern als auch den Einrichtungen mehr Planungssicherheit geben.
Kay-Gunnar Rohwer und Michael Saitner abschließend: „Fakt bleibt, dass für die
steigenden Kosten im Bereich EGH weder die Menschen mit besonderen Bedarfen noch
die Leistungserbringer verantwortlich sind. Gemeinsames Ziel sollte es sein, ein geeintes
Bekenntnis zu einer inklusiven Gesellschaft für alle politischen Entscheidungen als
handlungsweisend deutlich zu machen. Finanzielle Herausforderungen sind geeignet, an
dieser Stelle noch enger zusammen zu rücken; auf keinen Fall dürfen sie dazu führen,
weitere Keile in die Gesellschaft zu treiben.“

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