Stellungnahme zur Landesverordnung über Regelungen zum Verkauf und zur Abgabe von Distickstoffmonoxid und zur Änderung weiterer Vorschriften

Sehr geehrte Frau Kohl,

wir bedanken uns für die Möglichkeit der Stellungnahme zur Landesverordnung und begrüßen die vorliegende Verordnung.

Die geplante Landesverordnung zum Verkauf und zur Abgabe von Lachgas ist ein wichtiger Schritt, um Jugendliche vor den erheblichen gesundheitlichen Risiken des Konsums zu schützen. Die Regelung, dass Minderjährige keinen Zugang zu Distickstoffmonoxid erhalten sollen, ist daher ausdrücklich zu begrüßen. Dennoch bedarf es weiterer Maßnahmen, um die Gefahren des nichtmedizinischen Lachgaskonsums umfassend zu begrenzen.

Zusätzlich zum Verbot des Verkaufs an Minderjährige erscheint es sinnvoll, den Konsum im öffentlichen Raum auch für Erwachsene einzuschränken. Dies trägt dazu bei, die gesellschaftliche Akzeptanz des Konsums zu verringern und die Gesundheitsrisiken einzudämmen.

Der nichtmedizinische Gebrauch von Lachgas birgt erhebliche Risiken, die oft unterschätzt werden. Dazu gehören:

  • Erfrierungen durch den extrem kalten Gasaustritt aus Kartuschen oder Patronen
  • Lungenrisse durch unsachgemäßes Einatmen
  • Sauerstoffmangel, der zu Bewusstlosigkeit und Erstickungsgefahr führen kann
  • Schwindel, Gedächtnis- und Aufmerksamkeitsstörungen
  • Neurologische Störungen, die akut und langfristig auftreten können
  • Lähmungen und Taubheitsgefühle in Händen und Füßen
  • Inkontinenz und Impotenz
  • Langfristige Nervenschäden, insbesondere durch eine gehemmte Vitamin-B12-Aufnahme

Diese Gesundheitsgefahren können schwerwiegende Folgen haben. Eine verstärkte Aufklärung über diese Risiken und gezielte Informationsangebote tragen dazu bei, das Problembewusstsein in der Gesellschaft zu erhöhen.

Neben repressiven Maßnahmen muss grundsätzlich hinterfragt werden, warum Jugendliche bereit sind, ein solch hohes Risiko für einen kurzen Rausch einzugehen. Hier muss die Politik ansetzen und sich mit folgenden Fragen befassen:

  • Welche adäquaten Freizeit- und Erlebnisangebote gibt es für Jugendliche
  • Welche Angebote für Jugendliche gibt es im Rahmen von Suchtprävention und Risikokompetenz?
  • Wie wird mit ihren psychischen Belastungen (z. B. aus der CoPsy-Studie ersichtlich) umgegangen?
  • Wo und wie werden ihre Krisen und Zukunftsängste (Klimawandel, Kriege, soziale Unsicherheit) ernst genommen und adressiert?
  • Wo erleben sie Selbstwirksamkeit und Teilhabe?
  • Wo erhalten sie Wertschätzung und Anerkennung von Politik und Gesellschaft?
  • Fühlen sie sich von politischen Entscheidungen und Institutionen repräsentiert?

Neben regulatorischen Maßnahmen ist es entscheidend, wirksame Präventionsstrategien zu entwickeln, um den Missbrauch von Lachgas und anderen Substanzen einzudämmen. Dies umfasst gezielte Bildungsprogramme an Schulen, die nicht nur auf Gefahren hinweisen, sondern auch den verantwortungsvollen Umgang mit Risiken vermitteln. Zudem müssen jugendgerechte Freizeitangebote und Perspektiven geschaffen werden, die als Alternative zu riskanten Konsumverhalten dienen. Eine verstärkte Einbindung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern und Jugendzentren kann dazu beitragen, Jugendlichen frühzeitig Unterstützung anzubieten und problematische Entwicklungen zu verhindern.

Die geplante Lachgasverordnung ist ein wichtiger Schritt, sollte aber um ein Konsumverbot im öffentlichen Raum ergänzt werden. Gleichzeitig ist es zielführend, sich mit den gesellschaftlichen Ursachen des riskanten Konsumverhaltens auseinanderzusetzen. Durch umfassende Prävention, die Anerkennung jugendlicher Bedürfnisse und den Ausbau attraktiver Alternativen lassen sich langfristig positive Entwicklungen erzielen.

Wir bitten, unsere Hinweise zu berücksichtigen und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Anette Langner Andre Springer
Vorsitzende Koordinator FA Gesundheit


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